Faltblatt VDDI / IDS 2021
Geschäftsbericht 2019-2020
Altgeräteentsorgung
Die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment) ist seit Februar 2003 in Kraft. Sie regelt die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten und anderen Haushalten (Gewerbebetriebe) sowie die Finanzierungsabsicherung und Meldepflichten der Hersteller.
Das deutsche ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) ist die Umsetzung der WEEE. Es wurde am 23. März 2005 im Amtsblatt verkündet. Damit steht fest, dass die Hersteller im Rahmen der diesem Gesetz zugrunde liegenden Produktverantwortung neue Pflichten übernehmen müssen, die auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Wesentliche Neuerung ist, dass alle Hersteller ihre Elektrogeräte, die sie nach dem 13. August 2005 in Verkehr bringen, auf ihre eigenen Kosten zurücknehmen müssen.WEEE-Richtlinie 2002/96/EG vom 13.02.2003 deutsch
WEEE-Richtlinie 2002/96/EG vom 13.02.2003 englisch
ElektroG in der amtlichen Fassung vom 16.03.2005
Allgemeine Informationen über die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und das ElektroG erhalten Sie unter www.altgeraete.org oder über die Seiten der offiziellen Registrierungsstelle, des Elektro-Altgeräte-Registers (EAR) unter
www.stiftung-ear.de.
Die EU-Richtlinie RoHS (Restriction of hazardous substances) verbietet die Verwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom in Elektrogeräten. Zwar sind Medizinprodukte von diesem Verbot derzeit noch ausdrücklich ausgenommen, die EU-Kommission wird aber diese Ausnahmeregelung noch überprüfen. Man muss davon ausgehen, dass diese Ausnahme mittelfristig keinen Bestand mehr haben wird. Die Unternehmen sollten sich deshalb hierauf rechtzeitig einstellen.RoHS-Richtlinie 2002/95/EG vom 13.02.2003
Wenn Medizinprodukte als Altgeräte entsorgt werden müssen...
Zu diesem Thema hat die Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Industriefachverbände (u.a. auch der VDDI) eine leichtverständliche Informationsschrift verfasst, die zu einer geordneten Entsorgung von Altgeräten nach den Vorschriften des Elektrogesetzes beitragen soll. Die Ausführungen sind insbesondere für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Laboren gedacht und sollen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen geben.Informationsschrift Altgeräteentsorgung von Medizinprodukten
Weitere Informationen erteilt Herr Stock, VDDI (Tel.: 0221 / 50068723).